Vorsorgevollmacht - Bestimmen Sie für den Fall des Falles

Jeder Mensch kann in die Situation geraten, dass er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Ein plötzlicher Unfall, eine sich verschlimmernde Krankheit, das zunehmende Alter - unterschiedliche Gründe können dazu führen, dass eine Person auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Stellt sich dann heraus, dass niemand bevollmächtig wurde, Geldgeschäfte zu tätigen, notwendige Anträge zu stellen oder wichtige Entscheidungen in Bezug auf Ihre Gesundheit, Ihre weitere Versorung oder Ihren Aufenthalt zu treffen, muss eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden.

 

Eine Möglichkeit, für solche Fälle selbst Vorsorge zu treffen und zugleich eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden, bieten sämtliche Arten von Vollmachten. Es handelt sich dabei um privatrechtliche Willenserklärungen, die den Bevollmächtigten in die Lage versetzen, für die Vollmacht gebende Person rechtswirksame Handlungen zu vollziehen.

 

Beachten Sie, dass sogar Eheleute bzw. verpartnerte Personen und deren volljährige Kinder nur mittels solcher Vollmachten füreinander tätig werden können.

 

 

Wie gehe ich eine Vorsorgevollmacht an?

Um eine Vorsorgevollmacht erteilen zu können müssen zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die Vollmacht erteilende Person muss...

  1. geschäftsfähig sein
  2. mindestens einem Menschen so vertrauen, dass sie diesen auch bevollmächtigen möchte

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht abfassen möchten, sollten Sie sich beraten lassen, damit die Vollmacht auch Ihren Wünschen entsprechend erstellt werden kann.  Hierfür stehen Ihnen der Betreuungsverein , die Betreuungsbehörde im Landkreis Wesermarsch sowie Notare und Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.

 

Nutzen Sie die Möglichkeit, durch eine entsprechende Vorsorgevollmacht rechtzeitig für Sich zu sorgen und bedenken Sie, dass diese Frage kein Thema des Alters ist und letztlich jeder ab dem 18. Lebensjahr über diese Frage nachdenken sollte!

Betreuungsgemeinschaft Wesermarsch e.V.

Hafenstr. 3

26919 Brake

 

E-Mail: empfang@bg-wsm.de

Telefonisch erreichen Sie uns zu folgenden Zeiten:

 

Montag, Dienstags und Donnerstags: 10:00 - 13:00 Uhr

Mittwochs in der Zeit von 13:00 - 16:00 Uhr

 

Telefon: 04401 700 61 0
Beratungs-Telefon: 04401 700 61 27
Fax: 04401 700 61 28