Angehörige und Betroffene: informieren und für die Zukunft vorsorgen!

Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind.

 

So wird ermöglicht, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

 

Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

 

Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.

Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von uns erhalten.


Wer kümmert sich um Sie, wenn sie geistig nicht mehr fit sind?

 

Wenn Sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen oder körperlichen Behinderung nicht mehr für sich selbst sorgen können, bekommen Sie einen Betreuer vom zuständigen Amtsgericht zur Seite gestellt.

Sie können und sollten schon heute bestimmen, wer sich um Sie kümmern soll, wenn es nötig werden sollte.

Die Betreuungsstelle des Landkreis Wesermarsch Tel. 04401-927520 hält für Sie weitere Informationen für den Bereich „Vorsorgevollmacht“ bereit. In dieser Vollmacht sind alle Bereiche aufgeführt, in denen ein Handlungsbedarf entstehen kann wie z. B.

  •  Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit
  • Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
  • Behördenangelegenheiten
  • Vermögenssorge
  • Postbearbeitung
  • Vertretung vor Gericht

Was passiert, wenn die Einrichtung einer Betreuung seitens des Amtsgerichtes notwendig wird?

Der Antrag auf Einrichtung einer Betreuung kann beim zuständigen Amtsgericht (Rechtspfleger/in) gestellt werden.
Das Gericht entscheidet anhand eines ärztlichen Gutachtens und einer Stellungnahme der Betreuungsstelle.
In dem Beschluss wird festgelegt, wer als Betreuer eingesetzt wird und welche Aufgabenkreise

  • Sorge für die Gesundheit
  • Geltendmachung von Ansprüchen auf Altersversorgung, Sozialhilfe, Unterhalt und Pflegeleistungen
  • Rechts-/Antrags- und Behördenangelegenheiten 
  • Entscheidung über unterbringungsähnliche Maßnahmen 
  • Vermögenssorge
  • Abschluss eines Heimvertrages und aller mit dem Heimaufenthalt verbundenen Angelegenheiten
  • Wohnungskündigung, Wohnungsauflösung 
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht, jedoch nicht die Entscheidung über Unterbringung 

der Situation des zu Betreuenden gerecht wird.

Für den Fall, dass eine „Betreuungsverfügung“ beim Amtsgericht hinterlegt ist, kann das Gericht besser die Wünsche des zu Betreuenden berücksichtigen.

Wer entscheidet über meine ärztliche Behandlung?

 

Solange Sie als Patient einwilligungsfähig sind, entscheiden Sie selbst nach Aufklärung und Beratung durch den Arzt über alle Sie betreffenden ärztlichen Maßnahmen.
Falls Sie aber nicht mehr entscheidungsfähig sind, muss ein Bevollmächtigter oder Betreuer für Sie entscheiden.
Dies kann sehr schwierig sein, wenn Sie in der Vergangenheit niemals schriftlich oder auch nur mündlich, z. B. gegenüber Angehörige, Ihre Vorstellung für eine medizinische Behandlung, insbesondere in der letzten Lebensphase , geäußert haben.
Deshalb ist es wichtig, dies vorausschauend in einer „Patientenverfügung festzulegen.

Weitere Information hierzu erhalten bei der Betreuungsstelle des Landkreises Wesermarsch.

Informationen  & Formulare

Auf den Seiten des Landkreis Wesermarsch finden Sie Informationen und Antragsformulare.

Betreuungsstellen

Landkreis Wesermarsch

Betreuungsstelle
Poggenburger Straße 15
26919 Brake

Telefon:  04401 927-520

Unsere Vorträge

Der Betreuungsverein Wesermarsch e.V. bietet zahlreiche Informationsveranstaltungen für Angehörige und Betroffene an. Dazu unter Anderem:

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung


Schwierigkeit mit Deutsch? Problems with German Language?

Lesen Sie hier mehr über das Angebot des Institut für transkulturelle Betreuung (Betreuungsverein) e.V. speziell für Migranten mit verschiedenene sprachlichen Hintergründen.

 

Please read more here about your rights from German Guardianship Law provided by Institut für transkulturelle Betreuung (Betreuungsverein) e.V.

Languages provided:

  • Arabisch
  • Englisch
  • Französisch
  • Italienisch
  • Polnisch
  • Russisch
  • Spanisch
  • Türkisch
  • Griechisch
  • Serbokroatisch

Betreuungsgemeinschaft Wesermarsch e.V.

Hafenstr. 3

26919 Brake

 

E-Mail: empfang@bg-wsm.de

Telefonisch erreichen Sie uns zu folgenden Zeiten:

 

Montag, Dienstags und Donnerstags: 10:00 - 13:00 Uhr

Mittwochs in der Zeit von 13:00 - 16:00 Uhr

 

Telefon: 04401 700 61 0
Beratungs-Telefon: 04401 700 61 27
Fax: 04401 700 61 28