Das Recht entspricht nicht unbedingt Ihrer Erwartung - besser Vorsorge treffen!

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden von uns in eine Lage bringen, in der einem selbstbestimmtes Handeln verwehrt ist und wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können.

 

  • Was wird, wenn ich auf die Fürsorge anderer angewiesen bin?
  • Wer handelt für mich, wer entscheidet ? - Verwandte, Freunde oder Fremde?
  • Wie werden Sie entscheiden ? - Für häusliche Pflege oder ein Pflegeheim?
  • Für eine Operation, für lebensverlängernde Maßnahmen, oder dagegen?

 

Auch Angehörige können in diesen Fällen nicht automatisch für Sie entscheiden!

 

Denn auch Ehegatten, verpartnerte Personen oder volljährige Kinder können nur mit Vollmacht - mit Ihrer schriftlichen Willenserklärung - oder als gerichtlich bestellte Betreuer für Sie handeln.

 

Wenn Sie Vorsorgeregelungen für sich treffen möchten, können Sie folgende Optionen aktiv entscheiden.

Einzelberatungstermine

Einmal monatlich am Donnerstag bieten wir ab sofort (Stand: 06-2023) Einzelberatungen für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen an!

Termine dafür können Sie direkt bei Christine Bussas vereinbaren:

 

per E-Mail: bussas@bg-wsm.de

oder telefonisch unter: 04401/700 61 - 14


Vorsorgevollmacht

Bei dem privatrechtlichen Weg mittels einer selbstverfügten Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine von Ihnen ausgewählte Person, in Ihrem Auftrag zur Regelung bestimmter Aufgaben tätig zu werden, für den Fall, dass Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten.

Betreuungsverfügung

Beim gerichtlich kontrollierten Weg mittels einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie die Person, die das Betreuungsgericht im Bedarfsfall als Ihren gesetzlichen Betreuer bestellen soll.

Patientenverfügung

Zunehmend an Bedeutung gewinnt die Patientenverfügung. Hier können Sie gegenüber Angehörigen, Freunden, Ärzten, Bevollmächtigten oder Betreuern, Wünsche und Wertvorstellungen für eine künftige ärztliche Versorgung, z.B. in Bezug auf lebensverlängernde bzw. lebenserhaltende Maßnahmen, äußern.


Betreuungsgemeinschaft Wesermarsch e.V.

Hafenstr. 3

26919 Brake

 

E-Mail: empfang@bg-wsm.de

Telefonisch erreichen Sie uns zu folgenden Zeiten:

 

Montag, Dienstags und Donnerstags: 10:00 - 13:00 Uhr

Mittwochs in der Zeit von 13:00 - 16:00 Uhr

 

Telefon: 04401 700 61 0
Beratungs-Telefon: 04401 700 61 27
Fax: 04401 700 61 28