Sich engagieren als ehrenamtlicher Betreuer/in

Menschen, die sich in unserer Gemeinschaft freiwillig engagieren möchten, haben die Möglichkeit, ehrenamtliche rechtliche Betreuerin oder Betreuer zu werden.

 

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer leisten einen menschlich überaus wertvollen Dienst und helfen dem betreuten Menschen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Das verdient Wertschätzung und Anerkennung und bereichert wie jedes Engagement für andere auch das eigene Leben.

 

Betreuungen werden durch die Betreuungsgerichte bei den Amtsgerichten für hilfsbedürftige Erwachsene eingerichtet, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen können. Die Betreuerin oder der Betreuer unterstützt die hilfsbedürftige Person in denjenigen Aufgabenkreisen, die im gerichtlichen Verfahren festgelegt werden.



Aufgaben als Betreuer/in

Die Aufgabenkreise können zum Beispiel sein:

  • Gesundheitssorge (Arztgespräche, Einwilligung in medizinische Maßnahmen)
  •  Vermögenssorge (Kontoverwaltung, Zahlungsverkehr)
  • Aufenthaltsbestimmung (Heim- oder Krankenhauseinweisung)
  • Behördenangelegenheiten (Antragstellungen)
  • Wohnungs- und Heimangelegenheiten.

 Der Begriff "rechtliche Betreuung" bedeutet, dass die Betreuerin oder der Betreuer selbst keine tatsächliche Hilfe leisten muss, sondern dafür zuständig ist, diese zu organisieren.


Wer kann Betreuer/in werden?

Das Gesetz sieht keine fachlichen Anforderungen für die Tätigkeit als Betreuerin oder Betreuer vor. In der Praxis haben diese sehr unterschiedliche Fähigkeiten, je nach eigener Lebenssituation und Berufserfahrung. In jedem Fall wichtig sind persönliches Engagement, Kommunikationsfreude, Organisationsgeschick, Interesse am Mitmenschen und Einfühlungsvermögen. Hilfreich sind Erfahrungen im Umgang mit Krankheit und Menschen mit Behinderungen sowie mit Behörden.

Seit der Betreuungsrechtsreform sieht der Gesetzgeber vor, dass ehrenamtliche Betreuer sich an den Betreuungsverein anbinden, durch diesen begleitet und unterstützt werden.

 

  1. Die Begleitung durch den Betreuungsverein ist an keine Mitgliedschaft gebunden und es entstehen keine Kosten
  2. Für die Übernahme einer ersten Betreuung wird ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Schuldnerportal benötigt.
  3. Wir beraten Sie gerne bei den ersten Schritten, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Aufwandsentschädigung


Ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer erhalten wahlweise Ersatz ihrer tatsächlichen Aufwendungen oder eine pauschale Aufwandsentschädigung von zurzeit 400 Euro pro Jahr und Betreuung.


Wie werden ehrenamtliche Betreuer/innen unterstützt?

Den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern steht bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ein zuverlässiges System der Begleitung, Beratung und Hilfe zur Seite.

 

Ansprechpartner sind das Betreuungsgericht, die Betreuungsstellen und vor allem die anerkannten Betreuungsvereine.

 

 

Die Betreeungsgemeinschaft Wesermarsch e.V. ist einer der derzeit 57 staatlich anerkannten Betreuungsvereine in Niedersachsen.

 

Wir unterstützen unverbindlich und kostenlos Menschen, die an der Übernahme von rechtlichen Betreuungen interessiert sind, aber auch bereits gerichtlich bestellte ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer.

 

Wir führen regelmäßig Fort- und Weiterbildungen durch und organisieren etwa Betreuerstammtische, die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch bieten.


Unsere kostenlosen Veranstaltungen und Vorträge für Interessierte

Interessierte und angehende Ehrenamtliche haben selbstverständlich eine großen Informationsbedarf. Zu folgenden Themen bieten wir regelmäßig Voträge und Veranstaltungen an:

  • Gesetzliche Betreuung
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

Für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer liefern wir

Hilfe und Unterstützung bei der Erstellung von...

  • Vermögensverzeichnissen
  • Rechnungslegungen
  • Jahresberichten
  • sowie Beratung und Unterstützung bei allen auftretenden Fragen oder Problemen im Betreuungsverlauf sowie Fortbildungen.

Weiterführende offizielle Informationen

Arbeitshilfen für Ehrenamtliche Betreuer/innen

Bei ihrer ersten Bestellung erhalten alle ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer die ausführliche, vom Niedersächsischen Justizministerium herausgegebene Arbeitshilfe für "ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer" Handreichung, die alle in Betracht kommenden Tätigkeiten erläutert und die die wichtigsten Formulare und sowie Musterschreiben enthält.

Flyer Betreuung

Ein Überblick zum Amt der ehrenamtlichen Betreuerin bzw. des ehrenamtliche Betreuers sowie die Adressen aller niedersächsischen Betreuungsstellen und anerkannten Betreuungsvereine erhalten Sie in dem vom Niedersächsischen Justizministerium herausgegebenen Flyer „Die rechtliche Betreuung - ein Ehrenamt in der Justiz"

Ratgeber Betreuungsrecht

Die Grundzüge des Betreuungsrechts werden darüber in der vom Niedersächsischen Justizministerium und dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit herausgegebenen Broschüre erklärt.

 


Betreuungsgemeinschaft Wesermarsch e.V.

Hafenstr. 3

26919 Brake

 

E-Mail: empfang@bg-wsm.de

Telefonisch erreichen Sie uns zu folgenden Zeiten:

 

Montag, Dienstags und Donnerstags: 10:00 - 13:00 Uhr

 

 

Telefon: 04401 700 61 0
Beratungs-Telefon: 04401 700 61 27
Fax: 04401 700 61 28