Menschen, die sich in unserer Gemeinschaft freiwillig engagieren möchten, haben die Möglichkeit, ehrenamtliche rechtliche Betreuerin oder Betreuer zu werden.
Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer leisten einen menschlich überaus wertvollen Dienst und helfen dem betreuten Menschen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Das verdient Wertschätzung und Anerkennung und bereichert wie jedes Engagement für andere auch das eigene Leben.
Betreuungen werden durch die Betreuungsgerichte bei den Amtsgerichten für hilfsbedürftige Erwachsene eingerichtet, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen können. Die Betreuerin oder der Betreuer unterstützt die hilfsbedürftige Person in denjenigen Aufgabenkreisen, die im gerichtlichen Verfahren festgelegt werden.
Die Aufgabenkreise können zum Beispiel sein:
Der Begriff "rechtliche Betreuung" bedeutet, dass die Betreuerin oder der Betreuer selbst keine tatsächliche Hilfe leisten muss, sondern dafür zuständig ist, diese zu organisieren.
Das Gesetz sieht keine fachlichen Anforderungen für die Tätigkeit als Betreuerin oder Betreuer vor. In der Praxis haben diese sehr unterschiedliche Fähigkeiten, je nach eigener Lebenssituation und Berufserfahrung. In jedem Fall wichtig sind persönliches Engagement, Kommunikationsfreude, Organisationsgeschick, Interesse am Mitmenschen und Einfühlungsvermögen. Hilfreich sind Erfahrungen im Umgang mit Krankheit und Menschen mit Behinderungen sowie mit Behörden.
Seit der Betreuungsrechtsreform sieht der Gesetzgeber vor, dass ehrenamtliche Betreuer sich an den Betreuungsverein anbinden, durch diesen begleitet und unterstützt werden.
Ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer erhalten wahlweise Ersatz ihrer tatsächlichen Aufwendungen oder eine pauschale Aufwandsentschädigung von zurzeit 400 Euro pro Jahr und Betreuung.
Den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern steht bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ein zuverlässiges System der Begleitung, Beratung und Hilfe zur Seite.
Ansprechpartner sind das Betreuungsgericht, die Betreuungsstellen und vor allem die anerkannten Betreuungsvereine.
Die Betreeungsgemeinschaft Wesermarsch e.V. ist einer der derzeit 57 staatlich anerkannten Betreuungsvereine in Niedersachsen.
Wir unterstützen unverbindlich und kostenlos Menschen, die an der Übernahme von rechtlichen Betreuungen interessiert sind, aber auch bereits gerichtlich bestellte ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer.
Wir führen regelmäßig Fort- und Weiterbildungen durch und organisieren etwa Betreuerstammtische, die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch bieten.
Interessierte und angehende Ehrenamtliche haben selbstverständlich eine großen Informationsbedarf. Zu folgenden Themen bieten wir regelmäßig Voträge und Veranstaltungen an:
Für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer liefern wir
Hilfe und Unterstützung bei der Erstellung von...
Bei ihrer ersten Bestellung erhalten alle ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer die ausführliche, vom Niedersächsischen Justizministerium herausgegebene Arbeitshilfe für "ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer" Handreichung, die alle in Betracht kommenden Tätigkeiten erläutert und die die wichtigsten Formulare und sowie Musterschreiben enthält.
Ein Überblick zum Amt der ehrenamtlichen Betreuerin bzw. des ehrenamtliche Betreuers sowie die Adressen aller niedersächsischen Betreuungsstellen und anerkannten Betreuungsvereine erhalten Sie in dem vom Niedersächsischen Justizministerium herausgegebenen Flyer „Die rechtliche Betreuung - ein Ehrenamt in der Justiz"
Die Grundzüge des Betreuungsrechts werden darüber in der vom Niedersächsischen Justizministerium und dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit herausgegebenen Broschüre erklärt.